1. November

Stiller Feiertag: Das ist an Allerheiligen verboten

Ein steinerner Engel auf einem Friedhof
Foto: IMAGO / Eibner Europa

Keine Feiern, keine Sport-Events: Auch in Köln gelten an Allerheiligen Einschränkungen für Veranstaltungen. koeln.de sagt, was ihr dürft – und was nicht.

Allerheiligen ist ein christliches Fest, an dem viele Christen aller Heiligen gedenken. In Deutschland wird Allerheiligen nur in fünf Bundesländern begangen: in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Weil Allerheiligen zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt, gelten an diesem Tag besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen, ebenso wie an den stillen Feiertagen Volkstrauertag (19.11.2023) und Totensonntag (26.11.2023). 

Freizeittipps: Was ihr an Allerheiligen in Köln und Umgebung unternehmen könnt

Das ist an Allerheiligen verboten

An Allerheiligen sind von 5 bis 18 Uhr sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen (einschließlich Pferderennen), Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.

Darüber hinaus müssen an Allerheiligen – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken und Autowaschanlagen geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz Wohnungsumzüge.

Das ist an Allerheiligen erlaubt

Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo. Auch Restaurants und Cafés dürfen am stillen Feiertag öffnen.

Die Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung beantwortet Fragen zum Feiertags- und zum Ladenöffnungsgesetz NRW, die das Kölner Stadtgebiet betreffen, unter der Telefonnummer 0221/221-29879.

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