Bis 2035 soll Köln – so hat es der Rat beschlossen – klimaneutral sein. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Ausgestaltung des Verkehrs, der gut 70 Prozent zum CO2-Ausstoß beiträgt. Wie er in Zukunft aussehen soll, soll ein nachhaltiger Mobilitätsplan unter dem Motto „Besser durch Köln“ festlegen. 2023 gestartet, stellte Verkehrsdezernent Ascan Egerer jetzt die 1. Stufe vor.
Fünf Ziele sollen damit erreicht werden: 1. Wie komme ich gut durch Stadt und Umland? 2. Ich erledige vieles direkt im Veedel. 3. Ich kann am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. 4. Ich fühle mich wohl, wenn ich unterwegs bin. 5. Ich bewege mich aktiv und tue etwas für Umwelt und Klima.
Dies wird für sieben Handlungsfeldern diskutiert: Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, vernetzte Mobilität, Wirtschafts- und Lieferverkehr sowie Raumplanung. Wichtig ist dabei immer die Sozialverträglichkeit, wozu unter anderem Barrierefreiheit, Bezahlbarkeit und Sicherheit gehören.
Neben zahlreichen betroffenen Institutionen und Verkehrsexperten haben sich auch rund 10.000 Kölnerinnen und Kölner intensiv daran beteiligt. Auch Schulen wurden einbezogen. „Unser Beteiligungskonzept fand bundesweit große Anerkennung und wurde mit dem bundesweiten Preis ,Gute Bürgerbeteiligung‘ ausgezeichnet“, so Egerer.
Ziel des Mobilitätsplans ist eine Bestandsaufnahme, an der die weiteren Schritte festgemacht werden: Welche Ziele gibt es, wo sind schon Fortschritte erzielt worden, wo sind Mängel und Lücken? Relativ gut sieht Egerer die Fortschritte beim Radverkehr. Eher negativ die aktuelle Situation bei KVB – die noch fehlende Entscheidung über die Ost-West-Achse eingeschlossen – und der Anbindung an das S-Bahn-Netz.
Ab Herbst 2025 soll mit der 2. Stufe des Mobilitätsplans die ersten konkreten Umsetzungsmaßnahmen festgelegt werden. Dazu gehören Angaben über Kosten, Prioritäten, Zeitplan, Ressourcenbedarf und Zuständigkeiten. Bis dahin hat das Verfahren rund 1,4 Millionen Euro gekostet, davon knapp 600.000 Euro Fördergelder von Bund und Land. Köln erfüllt damit eine EU-Verordnung für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – Köln ist eine von 432. (js)