Keine Feiern, keine Sport-Events: Auch in Köln gelten in der Karwoche vor Ostern an mehreren Tagen Einschränkungen für Veranstaltungen. koeln.de sagt, was erlaubt ist und was verboten ist.
Am Freitag ist üblicherweise der Bär los in Köln – das Wochenende startet. Nicht so jedoch am Karfreitag vor dem Osterwochenende: dieser zählt in den christlichen Kirchen zu den herausragenden stillen Feiertagen. An diesem Tag sowie am Vorabend des Karfreitags gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Das ist an Karfreitag verboten
Am Gründonnerstag ist ab 18 Uhr jegliche öffentliche Tanzveranstaltung verboten.
Von Karfreitag bis Karsamstag um 6 Uhr sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen. Weiterhin sind alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen verboten.
Darüber hinaus müssen am Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken und Autowaschanlagen geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz am Karfreitag Wohnungsumzüge.
Das ist an Karfreitag erlaubt
Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen. Öffnen dürfen auch die Museen und der Zoo. Nach der Hauptzeit der Gottesdienste am Karfreitag, also ab etwa 11 Uhr, sind Veranstaltungen religiöser oder weihevoller Art oder sonstigen ernsten Charakters erlaubt, die dem besonderen Wesen dieses Feiertages entsprechen.
Was ist mit Ostersonntag und Ostermontag?
Am Ostersonntag dürfen Verkaufsstellen öffnen, deren Sortimente überwiegend aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Back- und Konditorwaren bestehen. Allerdings ist die Öffnungszeit an diesen Tagen auf fünf Stunden begrenzt ist.
Am Ostermontag haben diese geschlossen. Ausnahme am Ostermontag: Bäckereien und Konditoreien und Cafés, die über eine Gaststättenerlaubnis verfügen, dürfen an diesem Tag geöffnet sein.
Rückfragen zum Feiertagsgesetz beantwortet die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln.