Die NRW-Landesregierung und Kirchenvertreter hatten sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass ab Mai unter Auflagen wieder Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden dürfen. So auch im Kölner Dom, wo der letzte öffentliche Gottesdienst am 14. März stattgefunden hat.
Als erste Heilige Messe im Kölner Dom wird am kommenden Sonntag, 3. Mai, das Pontifikalamt wieder mit Gläubigen im Dom gefeiert - mit Zugangsbeschränkungen und unter strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Abstand zwischen den Betenden, kein Händeschütteln beim Friedensgruß - und vor allem: wer künftig an bestimmten Gottesdiensten im Kölner Dom teilnehmen möchte, muss sich vorher "Tickets" besorgen. Ohne diese gibt es keinen Einlass für die Gläubigen, denn nur 122 Plätze stehen pro Gottesdienst im Kölner Dom zur Verfügung. Die Daten aller Besucher werden zudem erfasst, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Nur noch mit Ticket zum Sonntagsgottesdienst
Zugangskarten gibt es aber erst für die Messe am 10. Mai. Das Pontifikalamt mit Kardinal Woelki und einige Folgegottesdienste werden noch intern vergeben, um mit den neuen Anforderungen an Hygiene und Sicherheit erste Erfahrungswerte zu sammeln.
Wer dann an den Sonntagsgottesdiensten oder an den Gottesdiensten werktags um 18.30 Uhr teilnehmen möchte, benötigt künftig Zugangskarten. Diese können für die Gottesdienste ab dem 10. Mai jeweils mittwochs ab 9 Uhr für die kommende Woche auf www.koelner-dom.de/zugangskarten reserviert werden. Die Zugangskarten sind selbstverständlich kostenlos. Pro Buchung ist es möglich, maximal zwei Tickets zu erwerben, die nicht übertragbar sind. Eine telefonische Kartenreservierung für alle, die keinen Internetzugang haben, ist mittwochs bis freitags jeweils zwischen 11 Uhr und 13 Uhr unter der Rufnummer 0221-17940-222 möglich.
Vor dem Gottesdienst selber weisen dann vor dem Westportal entsprechende Bodenmarkierungen den Weg zum Einlass, der etwa eine Stunde vor den jeweiligen Gottesdiensten beginnt. Es gibt kontaktlose Desinfektionsspender, an denen sich alle Besucher vor dem Betreten der Kathedrale die Hände desinfizieren können.
Ohne Gesang, mit Bodenmarkierungen und Datenerfassung
Nach der Kontrolle der Zugangskarten weisen die Domschweizer den Besuchern einen markierten Platz zu. Platzwechsel sind nicht möglich. Während der Messe sind die Mitfeiernden aufgefordert, ausreichend Abstand voneinander zu halten und auf jeglichen Körperkontakt zu verzichten. Für den Kommuniongang gibt es markierte Laufwege und Bodenmarkierungen. Die Mundkommunion und auch der Gesang innerhalb der Liturgien unterbleibt bis auf Weiteres.
Nach dem Gottesdienst erfolgt der Ausgang aus der Kathedrale über das Südportal. Auch dabei werden alle Besucher gebeten, ausreichend Abstand voneinander zu halten und auf dem Roncalliplatz die Regelungen zum Kontaktverbot auf öffentlichen Plätzen zu beachten.
Die Morgengottesdienste werktags im Kölner Dom können ab dem 4. Mai ohne Voranmeldung besucht werden. Auch hier gilt allerdings die maximale Besucherzahl von 122 Personen und auch hier werden die Daten aller Besucher erfasst.
Ab dem 4. Mai 2020 werden im Kölner Dom zu den folgenden Zeiten Gottesdienste gefeiert:
- werktags: 6.30 Uhr, 8 Uhr, 10 Uhr, 18.30 Uhr (erst ab dem 11.5. öffentlich besuchbar)
- sonntags: 7 Uhr, 8.30 Uhr, 10 Uhr, 12 Uhr, 17 Uhr, 19 Uhr
Sonntagspflicht weiterhin ausgesetzt
Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) mahnt in einer Handlungsempfehlung an die Gemeinden, im Einzelfall gründlich abzuwägen, ob sie schon ab diesem Wochenende wieder mit Gottesdiensten starten wollen. Leitlinie müsse der Gesundheitsschutz der Teilnehmer sein. "Presbyterien werden auch zu dem Schluss kommen, dass sie Präsenzgottesdienste derzeit nicht verantworten können. Das ist kein Defizit", schrieb Johann Weusmann, Vizepräsident der EKiR, an die Gemeinden. Er ermutige dazu, Gottesdienste weiterhin über das Internet anzubieten.
Auch Thomas Klimmek, Sprecher des Kölner Erzbistums betont: "Insbesondere Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, verweisen wir nach wie vor auf die Möglichkeit, gestreamte Gottesdienste mitzufeiern." Außerdem sei die sogenannte Sonntagspflicht weiterhin ausgesetzt. Er wisse aber auch, dass sich viele Gläubige sehr über die Wiedereinführung öffentlicher Gottesdienste freuen, weil sie besonders in dieser schweren Zeit Trost und Halt aus dem Glauben schöpfen. "Dennoch gehen wir angesichts der nach wie vor geltenden Vorsichtsmaßnahmen nicht von einem Besucheransturm aus", so Kimmek.
Der Zentralrat der Muslime (ZMD) rät seinen Moscheegemeinden zunächst zur Zurückhaltung bei einer möglichen Öffnung zum Freitagsgebet. "Menschenleben und Gesundheit haben im Islam oberste Priorität. Ich weiß, das ist hart und bedeutet Verzicht auf Spiritualität, besonders im Ramadan", erklärte der ZMD-Vorsitzende Aiman A. Mazyek auf dpa-Anfrage. Er sei überzeugt davon, dass die Gläubigen bei einer Wiederöffnung von Moscheen alle Vorgaben akzeptieren. "Die Muslime verhalten sich seit Wochen sehr vorbildlich und nehmen radikale Einschnitte in ihrer religiösen Praxis hin, in Verantwortung für unser Land. Ich habe keine Veranlassung, daran zu zweifeln."
Die NRW-Landesregierung und Kirchenvertreter hatten sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass ab Mai unter Auflagen wieder Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden dürfen. Verboten waren öffentliche Gottesdiensten in NRW aber nicht, vielmehr hatten Kirchen und Religionsgemeinschaften im Zuge der Corona-Krise selbst auf öffentliche Versammlungen verzichtet. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es bisher nicht, das Thema soll bei der Bund-Länder-Konferenz an diesem Donnerstag beraten werden.(dpa/lnw/kb)