Lukrativer Nebenverdienst
Minijobs in Köln
Ob als regelmäßiger Nebenjob oder als kurzfristige Beschäftigung: Mit einem Minijob kannst du dein Gehalt ganz einfach aufbessern. Wir erklären dir, worauf du bei der Auswahl eines Minijobs achten musst. In unserer Jobbörse findest Du außerdem viele Jobangebote.
Aktuelle Mini-Jobs in Köln
Die Auswahl an 520-Euro-Jobs in Köln ist groß: Regalauffüller, Kassierer, Inventurhilfen oder Kellner – die meisten Aushilfen in Köln werden im Einzelhandel und in der Gastronomie gesucht. Aber auch viele weitere Branchen in Köln bieten regelmäßig Minjobs für Schüler, Studenten, Berufstätige oder Rentner an.
Vor allem Minijobs in der Gastronomie gelten als lukrative Studentenjobs. Als Servicekräfte haben Studenten flexible Arbeitszeiten und können am Wochenende arbeiten, wodurch unter der Woche genug Zeit für das Studium bleibt. Das Trinkgeld in den Kölner Restaurants, Bars und Kneipen stocken die Geldbeutel der Studenten zusätzlich auf.
Eine Vielzahl an Stellenangeboten für Minijobber in Köln finden sich auch im Verkauf. Lebensmittel- und Textileinzelhändler in Köln suchen häufig Aushilfen als 520-Euro-Jobber, die hauptsächlich kassieren, Kunden beraten und Waren auffüllen. Kölner Einkaufszentren wie die Köln Arcaden oder das Rhein Center bieten Stellen für Schüler, Studenten oder Berufserfahrene.
Attraktiver Nebenverdienst durch Minijobs
Minijobs boomen, und das aus einem besonderen Grund: Wer den monatlichen Verdienst von 520 Euro nicht überschreitet, ist von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit – die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei unerheblich. Zum 01.10.2022 gab es eine Neuregelung in Bezug auf die Verdienstgrenze der Minijobs: Diese wurde von 450 Euro auf 520 Euro monatlich angehoben – seitdem können Beschäftigte, die Minijobs, Nebenjobs oder Studentenjobs ausüben, noch mehr Geld dazuverdienen. Werden mehrere Minijobs ausgeübt, darf das Einkommen aller Minijobs monatlich 520 Euro nicht überschreiten. Bei Überschreitung der 520-Euro-Grenze besteht eine Steuerpflicht sowie eine Sozialversicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen.
Sonderfall Rentenversicherungspflicht
Personen, die einen Minijob aufgenommen haben, sind jedoch nicht ganz von der Sozialversicherungspflicht befreit. Für die gesetzliche Rentenversicherung besteht eine Versicherungspflicht. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15%, der Minijobber übernimmt einen Eigenbeitrag von 3,6%. Der Minijobber erhält dadurch jedoch auch einige Vorteile: Die Versicherungszeiten führen zu einem früheren Renteneintritt und der Rentenanspruch erhöht sich, da der Verdienst aus dem Minijob in voller Höhe für die Rentenberechnung berücksichtigt wird.
Minijobber können sich auf Wunsch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber den Wunsch der Befreiung von der Versicherungspflicht mitteilen. Dadurch zahlt nur noch der Arbeitgeber den Beitrag zur Rentenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht automatisch befreit sind diejenigen, die bereits vor dem 1. Januar 2013 einen Minijob aufgenommen haben.